Die Gründung eines Unternehmens ist ein aufregender Schritt, der sorgfältige Planung und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. In der Schweiz ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine der beliebtesten Rechtsformen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU 1 – 50 Mitarbeitende).
Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über diese grundlegenden Fragen und zeigt Ihnen Schritt für Schritt auf was Sie bei der Gründung einer GmbH achten müssen.
Eine GmbH, oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Gesellschaftsform des Privatrechts (juristische Person). Wie der Name schon sagt, ist die Haftung der Inhaber beschränkt auf das (Stamm-)Kapital, das gemäss Statuten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Das bedeutet, dass im Falle von Verlusten nur das Gesellschaftsvermögen und nicht das private Vermögen der Gesellschafter betroffen ist. Dies macht die GmbH zu einer attraktiven Option für viele UnternehmerInnen, die ein Unternehmen gründen wollen, ohne ein persönliches Haftungsrisiko für Unternehmensschulden übernehmen zu müssen.
Die Gründung einer GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens CHF 20‘000, das vollständig auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank einbezahlt werden muss, bevor das Unternehmen gegründet werden und seine Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. Eine Sacheinlage mit Vermögenswerten ist möglich, dies zieht jedoch ein besonderes Verfahren nach sich. Das Kapitaleinzahlungskonto steht nach Vorliegen des Handelsregisterauszuges zur Verfügung.
Die Gründung einer GmbH bringt eine Reihe von geschäftlichen Vorteilen für UnternehmerInnen mit sich, von Risikominimierung, professionellem Auftritt bis zur Nachfolgeregelung.
Beschränkte Haftung: Der grösste Vorteil einer GmbH ist, dass die GesellschafterInnen nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. Das private Vermögen der GesellschafterInnen bleibt bei finanziellen Schwierigkeiten der GmbH unberührt.
Professionelles Image: Eine GmbH kann aufgrund ihrer Struktur und der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen gegenüber Geschäftspartnern und Kunden ein professionelleres Bild vermitteln als beispielsweise Einzelunternehmen, die zwingend mit einer natürlichen Person verbunden und von ihrem (rechtlichen) Schicksal abhängig sind.
Flexibilität in der Kapitalbeschaffung: Eine GmbH kann durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder durch Erhöhung der Stammeinlagen der bestehenden Gesellschafter relativ einfach ihr Kapital erhöhen.
Die GmbH ist als Rechtsform äusserst beliebt und erfährt eine breite Akzeptanz in Sachen Kreditwürdigkeit und Professionalität.
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Trotz der attraktiven Vorteile bringen die Gründung und der Betrieb einer GmbH auch einige Herausforderungen mit sich.
Gründungsaufwand und -kosten: Die Gründung einer GmbH ist oft mit mehr bürokratischem Aufwand und höheren Kosten verbunden, einschliesslich der Kosten des Notariats für die Beurkundung und des Handelsregisters für die Eintragung.
Öffentliche Einsehbarkeit: Informationen über die GmbH, wie z.B. Namen und Anteile der Gesellschafter, sind im Handelsregister öffentlich und somit für Jeden einsehbar. Regulatorische Anforderungen: GmbHs unterliegen strengeren regulatorischen Anforderungen, wie zum Beispiel der Pflicht zur Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und eventuell der Einrichtung einer Revisionsstelle, wenn sie mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt aufweist.
Gewinnentnahme: Gewinne können nicht so frei wie in Personengesellschaften entnommen werden, da dafür formalere Prozesse wie Gesellschafterbeschlüsse gesetzlich vorgesehen sind und der Verrechnungssteuer unterliegen.
Der Hauptunterschied zwischen einer GmbH und einer Einzelunternehmung in der Schweiz liegt in der Haftung: Bei einer GmbH ist die Haftung der GesellschafterInnen auf ihre Einlage beschränkt, während bei einer Einzelunternehmung der Inhaber/die Inhaberin mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen haftet.
Der Hauptunterschied zwischen einer schweizerischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und einer Aktiengesellschaft (AG) liegt in der Kapitalstruktur und den Publizitätspflichten:
Eine GmbH hat ein Mindeststammkapital von CHF 20'000 und bietet weniger strenge Offenlegungspflichten. Eine AG hingegen benötigt ein Mindestkapital von CHF 100'000 und muss umfassendere Informationen veröffentlichen, was sie als Rechtsform für grössere Unternehmen attraktiver macht. Die französische Bezeichnung einer Aktiengesellschaft, nämlich "société anonyme", benennt zudem den Umstand treffend, dass die AktionärInnen bzw. ihr Aktienanteil im Handelsregister nicht erwähnt sehen und somit anonym bleiben, im Gegensatz zu den GesellschafterInnen einer GmbH, die im Handelsregister namentlich erwähnt und deren Höhe des Stammkapitals ersichtlich ist.
Diese Schritte führen Sie durch den gesamten Prozess der Gründung einer GmbH in der Schweiz, von der anfänglichen Planung bis hin zur vollständigen Rechtsfähigkeit des Unternehmens. Diese Anleitung finden Sie auch als Checkliste zum Download.